supervisorischer Spaziergang

Einladung zu einem supervisitorischen Spaziergang

  • sich die Zeit zum Nachdenken nehmen
  • seinen Füßen und Gedanken freien Lauf lassen
  • den Landschaften folgen, einen Weg finden
  • den Überblick zurück gewinnen
  • in neue oder vergessene Tiefen eintauchen
  • verlorene Distanz wieder finden 
  • neue Nähe entdecken
  • die alte Nähe wieder finden

Idee

Der supervisorische Spaziergang ist eine besondere Form der Einzelsupervision.

Schon die griechischen Philosophen des Altertums führten ihre Streitgespräche im Gehen, die Mönche in den Klöstern fanden und finden ihre Kontemplation im Wandelgang, die klassischen Dichter führten ihre Dispute bei gemeinsamen Wanderungen oder fanden hier „ihre Muse“ und auch im „Psychodrama“ wird oft das Thema der Bearbeitung im Gespräch beim Gehen eruiert.

Die körperliche Bewegung beim Gehen lässt uns unsere Energie besser spüren, als das Verharren im Sitzen. Wir spüren unsere Kraft besser, nehmen unsere Schwächen möglichweise gelassener an.

So wichtig wie die Bewegung, ist auch die Wahl der Landschaft. Es macht einen Unterschied, ob wir am Fluss oder durch den Wald, durch Wiesen und Felder, im Tal oder auf Höhenwegen spazieren. Die jeweiligen (Natur-)Landschaften lösen unterschiedliche Energien aus, sprechen unterschiedliche (unterbewusste) Ebenen an.

Die Ferne vom Arbeitsbereich kann dabei helfen Herz und Hirn zu öffnen, das Denken und Fühlen unvoreingenommener zu machen.

Das Zuhören und die Fragen des begleitenden Supervisors sollen beim Assoziieren, Sortieren und Strukturieren hilfreich sein.


Diese Form der Einzelsupervision eignet sich

  • für Menschen in Leitungspositionen, die neuen Wegen in der Personalführung suchen, oder
  • für Menschen, die ihre Arbeit zunehmend als Stress empfinden, denen Konflikte im Team als lästige Zumutung erscheinen, die zwischen „einigeln“ und „Fluchttendenzen“  schwanken.

Für diese Form sollte man sich etwas Zeit nehmen. Manchmal ist ein langer ausführlicher Spaziergang nötig, ein andermal kann schon nach 90 Minuten eine Pause nötig sein, um ein zweites Gespräch nach ein bis zwei Wochen zu führen. Dies sollte man dem Prozess überlassen.